Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten speziell für das von der Firma slideroom GmbH (im Folgenden „Anbieter“) angebotene Microsoft PowerPoint® Web-Add-In „slideroom®“ (im Folgenden: „slideroom®“, „Add-In“, „Web-Add-In“ oder „Software“). Die AGB werden zusammen mit einer zugrunde liegenden Bestellung als „Vereinbarung“ bezeichnet.
Der Vertragsschluss erfolgt durch Abgabe einer Bestellung durch den Kunden und Annahme dieser Bestellung durch den Anbieter. Der Anbieter ist nicht zur Annahme einer Bestellung verpflichtet. Die Lizenzierung von slideroom® erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Bestellung in Verbindung mit diesen AGB. Anderweitige AGB oder Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.
Wenn Sie sich für eine kostenlose Free-Version von slideroom® registrieren, gelten die AGB auch für diese Free-Version. Indem Sie slideroom® installieren und/oder nutzen, bestätigen Sie Ihre Zustimmung zur Software und erklären sich mit den Bedingungen dieser AGB einverstanden. Wenn Sie diese Vereinbarung im Namen eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person abschließen, versichern Sie, dass Sie die Befugnis haben, dieses Unternehmen und seine verbundenen Tätigkeiten an diese Bedingungen zu binden. Wenn Sie nicht über eine solche Befugnis verfügen oder wenn Sie mit den Bedingungen dieser AGB nicht einverstanden sind, installieren oder verwenden Sie slideroom® nicht.
Die AGB gelten ausschließlich für die durch den Anbieter gelieferte oder zur Verfügung gestellte Software unabhängig davon, ob auf eine andere Software verwiesen wird oder diese beschrieben wird. Die Bedingungen gelten auch für jede Veröffentlichung durch den Anbieter von Aktualisierungen, Ergänzungen, Internet-basierte Dienste und Supportleistungen für die Software, sofern bei der Lieferung keine anderen Bedingungen mit diesen Artikeln einhergehen.
II. Produktbeschreibung
slideroom® ist ein speziell für Microsoft PowerPoint® entwickeltes Web-Add-In, mit dem der Kunde einen direkten Zugriff sowohl auf unternehmenseigene Inhalte (Bilder, Folienvorlagen, Präsentationen, Icons) als auch auf externe Inhalte (lizenzfreies Bildmaterial) direkt im Bearbeitungs-/Aufgabenbereich von Microsoft PowerPoint® hat. In einer Art Galerie werden die Inhalte zur Ansicht und Auswahl zur Verfügung gestellt. In der Standardausführung wird slideroom® unterteilt in die Reiter „Unternehmensbilder“, „Onlinebilder“, „Statische Icons“, „Animierte Icons“, „Präsentationen“ und „Folienbibliothek“.
Für die Pflege der unternehmenseigenen Reiter ist der Kunde selbst verantwortlich. Hierfür werden einem vom Kunden zu bestimmenden Administrator(en) entsprechende Administrator-Rechte eingeräumt, um eigenen Inhalte entsprechend hochzuladen, zu bearbeiten und den Nutzern zur Verfügung zu stellen.
Mit slideroom® haben alle Nutzer eines Unternehmens einen direkten Zugang im Bearbeitungsbereich von Microsoft PowerPoint® zu unternehmenseigenen Bildern, Icons und Präsentationsvorlagen. Eine zeitaufwendige Suche im Laufwerk oder Internet sowie der Einsatz veralteter Bilder oder Unternehmenspräsentationen gehört damit der Vergangenheit an. Zusätzlich haben alle Nutzer Zugriff auf einen umfassenden Pool an lizenzfreien Bilder, bereitgestellt von den Onlinebilderbörsen „Pexels“, „Pixabay“ und „Unsplash“. Dies soll es allen Nutzern von slideroom® ermöglichen, in kürzerer Zeit eindrucksvolle, visuelle Folien zu gestalten.
slideroom® funktioniert grundsätzlich sowohl auf Rechnern mit dem Betriebssystem Windows, als auch unter macOS und auf allen Versionen von Microsoft PowerPoint® ab 2013. Für die vollumfängliche Nutzung aller Funktionalitäten des Add-Ins sind allerdings gewisse technische Voraussetzungen von Nöten, da einige Funktionen nur von aktuellen Versionen von Microsoft PowerPoint® unterstützt werden (z.B. die Verwendung von svg.-Dateien (Icons und Grafiken) oder das direkte Einfügen von Folien in eine geöffnete Präsentation). Da das Add-In zudem speziell für die Anwendung unter Windows konzipiert wurde, empfehlen wir slideroom® ausschließlich für das Betriebssystem Windows in Verbindung mit einem Microsoft 365-Abonnement. Aktuelle Mindestvoraussetzungen um alle Funktionalitäten uneingeschränkt nutzen zu können: PowerPointApi 1.2 / Office unter Windows (in Verbindung mit einem Microsoft 365-Abonnement) / Version 2011 (Build 13426.20184) oder höher. Weitere Informationen zu den technischen Voraussetzungen finden Sie unter: https://docs.microsoft.com/de-de/office/dev/add-ins/reference/requirement-sets/powerpoint-api-requirement-sets. Für die Nutzung von slideroom® ist zudem ein Zugang zum Internet nötig, da slideroom® ein webbasiertes Add-In ist.
III. Nutzungsrechte
Der Anbieter räumt dem Anwender das nicht ausschließliche Recht ein, das erworbene Add-In gemäß diesen AGB zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an dem Add-In und etwaiger Dokumentationen, Unterlagen etc. bei der slideroom GmbH. Der Anbieter räumt dem Kunden folgende, zeitlich auf die in der Bestellung vereinbarte Lizenzdauer beschränkte, räumlich und inhaltlich nach Maßgabe dieser Lizenzbedingungen beschränkte, einfache und nicht übertragbare Nutzungsrechte an slideroom® ein, soweit dem keine Rechte Dritter entgegenstehen, wobei der Kunde die Rechtseinräumung bereits jetzt annimmt: a) das Recht, slideroom® den in der Produktbeschreibung genannten Nutzergruppen (z.B. eigene Mitarbeiter) und der im Bestellschein benannten Nutzeranzahl, der Anzahl von durch Nutzer verwendeter Endgeräte, an dem im Bestellschein benannten Einsatzort zugänglich zu machen („Recht der Öffentlichen Zugänglichmachung“), b) das Recht, in die Datenbank von slideroom® Daten gemäß den Systemanforderungen der slideroom®-Datenbank zu speichern und auf Abruf durch die in der Produktbeschreibung genannten Nutzergruppen (z.B. eigene Mitarbeiter) zur Darstellung auf Endgeräten in der im Bestellschein geregelten Anzahl, an dem im Bestellschein benannten Einsatzort zu vervielfältigen. Vorbehaltlich der Bedingungen und Einschränkungen der geltenden Bestellung wird dem Kunde ein auf die gewählte Anzahl der Lizenzen beschränkter, nicht ausschließlicher und widerruflicher Zugriff auf slideroom® gewährt. Die slideroom®-Softwareanwendungen werden an den Kunden lizenziert und nicht verkauft. Der Anbieter behält das Eigentum an allen Kopien der slideroom®-Softwareanwendung auch nach der Installation auf PCs, Mobiltelefonen, Tablets und/oder anderen relevanten Geräten des Kunden.
Um auf den Dienst zugreifen zu können, muss sich der Kunde gemäß festgelegten Anmeldevorgang bei slideroom® anmelden. Hierzu werden dem Kunden entsprechend der Anzahl der gewählten Lizenzen die Zugangsdaten für die Nutzer zur Verfügung gestellt. Zur Pflege und Organisation der unternehmenseigenen Reiter wird dem Kunde zudem ein gesonderter Zugang zum Administratoren-Bereich (dem Cloudspeicher) eingerichtet. Für die Aktivitäten, die in diesem Bereich stattfinden, ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde ist auch für die Aufrechterhaltung der Sicherheit des Kontokennworts sowie der Kennwörter der Nutzer verantwortlich. Das Unternehmen, welches slideroom® nutzt, haftet in vollem Umfang für alle Handlungen und Aktivitäten, die von den Nutzern des Kundenkontos getätigt werden (Nutzung und Veröffentlichung von Inhalten durch Mitarbeiter). Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, den Anbieter unverzüglich über eine Verletzung der Sicherheit oder die unbefugte Nutzung des slideroom®-Kontos zu informieren.
Der Kunde ist berechtigt, slideroom® unter seiner Kontrolle zu installieren. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Geräte, auf denen slideroom® installiert wird, die Mindestanforderungen der slideroom®-Software erfüllen. Die erworbenen Lizenzen berechtigen jeweils einen Nutzer slideroom® als Einplatzversion auf einem einzigen Personal-Computer (PC) zu installieren und zu nutzen. Benötigt ein Nutzer den Zugriff auf slideroom® auf mehreren Geräten, so können für diesen Nutzer weitere Lizenzen erworben werden. Eine über den vereinbarten Umfang hinausgehende zeitgleiche Nutzung einer slideroom®-Lizenz von mehreren Nutzern ist unzulässig. Arbeiten mehrere Personen auf unterschiedlichen Rechnern mit slideroom®, so ist für jeden Rechner, auf dem das Add-In installiert oder verwendet werden kann, eine Lizenz notwendig.
Der Anwender ist nicht berechtigt, slideroom® zu übersetzen, zu bearbeiten, zu dekompilieren, zu reverse-engineeren oder zu disassemblieren. Der Anwender ist nicht berechtigt, selbst oder durch Dritte Änderungen oder Eingriffe an slideroom® vorzunehmen, auch nicht, um mögliche Programmfehler zu beseitigen. Veränderungen, Dekompilierung und Disassemblierung von slideroom® sind nicht erlaubt und werden zur Anzeige gebracht. Entwicklung, Weitergabe und Nutzung von Methoden, die dem Ziel dienen, die Einschränkungen der Free-Version zu entfernen sowie die Weitergabe der Vollversion oder der Lizenzdaten sind nicht zulässig und werden zur Anzeige gebracht. Verschenken, Verleih, Vermietung und Verleasung der Software sind nicht zulässig. Es ist dem Kunden nicht gestattet, die Software ganz oder teilweise zu bearbeiten, zu modifizieren, anzupassen, zu übersetzen oder anderweitig zu verändern, noch die Software ganz oder teilweise mit einer anderen Software zu kombinieren, noch die Software zu dekompilieren oder nachzubauen. Es ist dem Kunden nicht gestattet, die Software zu reproduzieren, zu kopieren, zu verteilen, weiterzuverkaufen oder anderweitig für kommerzielle Zwecke zu nutzen; Dritten zu erlauben, die Software im Namen oder zum Nutzen Dritter, zu nutzen; die Software in einer Weise zu verwenden, die gegen geltendes lokales, nationales oder internationales Recht verstößt; die Software für Zwecke zu verwenden, welche der Anbieter als Verstoß gegen diese AGB betrachtet.
Der Anbieter behält zu jeder Zeit das Eigentum an der Software in der ursprünglich vom Kunden heruntergeladenen Form und an allen nachfolgenden Downloads der Software. Die Software (und das Urheberrecht und andere geistige Eigentumsrechte jeglicher Art an der Software, einschließlich aller daran vorgenommenen Änderungen) sind und bleiben das Eigentum der slideroom GmbH. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Lizenzen zur Nutzung der Software an Dritte zu vergeben. Der Kunde verpflichtet sich, für die Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen durch alle Anwender des Kunden, zu sorgen.
slideroom® kann über den App-Store oder die Homepage des Anbieters (www.slideroom.ai) heruntergeladen und installiert werden. Der Anbieter stellt dem Kunden darüber hinaus Schulungsunterlagen für den Administrator-Bereich und die Nutzer zur Verfügung.
slideroom® ist ein geschützter Markenname, welcher zusammen mit allen Merkmalen der Marke (z.B. Logo, Domainname etc.) alleiniges Eigentum der slideroom GmbH darstellt. Die Vereinbarung gewährt dem Kunden keine Rechte zur Nutzung von slideroom®-Markenmerkmalen, sei es für kommerzielle oder nicht-kommerzielle Zwecke.
IV. Dienstleistungen von Drittanbietern
slideroom® ist speziell für den Gebrauch in Microsoft PowerPoint® konzipiert, kann u.U. aber auch in anderen Anwendungen und Diensten von Drittanbietern integriert werden. Diese Dienste Dritter können ihre eigenen Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien haben, und die Nutzung dieser Dienste Dritter unterliegt diesen Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien. Der Kunde stimmt zu, dass die slideroom GmbH das Verhalten, die Funktionen oder die Inhalte von Diensten Dritter oder für Transaktionen, die der Kunde mit dem Anbieter solcher Dienste Dritter eingeht, nicht unterstützt und nicht dafür verantwortlich oder haftbar ist.
V. Kundeninhalte
Der/die Administrator(en) eines Unternehmens haben die Möglichkeit, Fotos, Bilder, Icons, PowerPoint®-Folien und Folienvorlagen in die Datenbank (cloud) von slideroom® hochzuladen und den eigenen Nutzern zur Ansicht und zum Gebrauch zur Verfügung zu stellen („Kundeninhalte“).
Der Anbieter kann, ist aber nicht verpflichtet, Kundeninhalte zu überwachen oder zu überprüfen. In allen Fällen behält sich der Anbieter das Recht vor, den Zugriff auf Kundeninhalte aus irgendeinem oder keinem Grund zu entfernen oder zu deaktivieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kundeninhalte, die nach alleinigem Ermessen des Anbieters gegen die Vereinbarung verstoßen. Der Anbieter kann diese Aktionen ohne vorherige Benachrichtigung an den Kunden oder Dritte durchführen. Die Entfernung oder Sperrung des Zugriffs auf Kundeninhalte erfolgt nach unserem alleinigen Ermessen, und wir verpflichten uns nicht, den Zugriff auf bestimmte Kundeninhalte zu entfernen oder zu deaktivieren.
Alle geistigen Eigentumsrechte an Kundeninhalten verbleiben beim Kunden oder dem jeweiligen Rechteinhaber. Dem Anbieter wird jedoch das Recht eingeräumt, solche Kundeninhalte in dem Umfang zu nutzen, zu reproduzieren, zu speichern und zu modifizieren, wie dies für die Bereitstellung des Dienstes für den Kunden gemäß der Vereinbarung erforderlich ist.
Der Kunde ist voll verantwortlich für alle Kundeninhalte, die über das entsprechende slideroom®-Konto den Anwendern zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass, wenn jemand eine Klage gegen den Anbieter im Zusammenhang mit Kundeninhalten geltend macht, der Kunde den Anbieter, soweit nach lokalem Recht zulässig, von allen Schäden, Verlusten und Ausgaben jeglicher Art (einschließlich angemessener Anwaltskosten) aus einer solchen Forderung freispricht.
VI. Verwendung von Inhalten
Mit Ausnahme eigener Kundeninhalte sind alle anderen Inhalte des Dienstes entweder Eigentum der slideroom GmbH oder werden von Drittanbietern lizenziert („Inhaltsanbieter“) und unterliegen dem Urheberrecht, den Markenrechten und anderen geistigen Eigentumsrechten des jeweiligen Rechteinhabers. Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, solche Inhalte zu verwenden, wie dies im Folgenden beschrieben wird.
RECHT ZUR VERWENDUNG LIZENZFREIER BILDER:
slideroom® ermöglicht dem Kunden neben dem Zugriff auf unternehmenseigene Inhalte auch den direkten Zugriff auf lizenzfreie Stockbilder. Hierzu arbeitet der Anbieter aktuell mit PEXELS, PIXABAY und UNSPLASH zusammen (weitere Anbieter können hinzukommen; Anbieter können getauscht, ergänzt, gelöscht werden). Der Anbieter tritt in diesem Zusammenhang lediglich als Mittler auf und stellt mit slideroom® ein Tool zur Verfügung, mit dem der Kunde im Aufgabenbereich seines PowerPoint® Dokumentes einen direkten Zugriff auf die jeweiligen Bilderbörsen hat. Der Anbieter hält keine Rechte an den Inhalten dieser Drittanbieter und kann keine Verantwortung für die Qualität und Auswahl der Inhalte dieser Drittanbieter übernehmen und entsprechend nicht haftbar für diese Inhalte gemacht werden.
Grundsätzlich dürfen die Inhalte der Drittanbieter sowohl für kommerzielle als auch nicht-kommerzielle Anwendungen genutzt werden, sowohl in digitaler als auch in gedruckter Form. Hierfür muss weder vom Bildautor noch vom Drittanbieter eine Genehmigung eingeholt werden. Auch eine Quellenangabe ist nicht erforderlich, kann auf freiwilliger Basis aber gerne erfolgen. Die Inhalte der Drittanbieter dürfen verändert, Fotos und Bilder also entsprechend bearbeitet werden.
Die Inhalte dürfen hingegen nicht auf anderen Bilder-, Wallpaper- oder Vertriebsseiten verbreitet oder verkauft werden. Auch ein Verkauf von unveränderten Kopien von Bildern, z.B. auf einer Stockfoto-Seite, als Poster oder als Ausdruck auf einem physischen Produkt, ist untersagt. Erkennbare Personen dürfen nicht in einer anstößigen Weise dargestellt werden. Ebenso darf nicht suggeriert werden, dass Bildautor oder erkennbare Personen bzw. Marken auf den Bildern, die eigenen Produkte empfehlen oder befürworten.
Die allgemeinen Bestimmungen können bei einzelnen Bildern abweichen. Maßgebend sind hierbei immer die individuellen und bilderspezifischen Informationen und Nutzungsrechte, die bei den Bildern hinterlegt/angegeben sind. Des Weiteren gelten die jeweiligen Nutzungsbestimmungen der Drittanbieter, welche auf den Homepages eingesehen werden können (https://www.pexels.com/de-de/fotolizenz/, https://pixabay.com/de/service/license/, https://unsplash.com/de/lizenz).
Wenn der Kunde sich für den Zugriff auf externe Inhalte entscheidet, unterliegt die Nutzung dieser Inhalte gesonderten Lizenzbedingungen zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter für externe Inhalte. Für den Zugriff auf externe Inhalte können gesonderte Lizenzgebühren erhoben werden, die der Kunde an den externen Inhaltsanbieter zahlen muss.
VII. Diensteinschränkungen und Kundensupport
Der Anbieter unternimmt stets angemessene Anstrengungen, um den slideroom®-Service und die Funktionsfähigkeit des Add-Ins betriebsbereit zu halten. Bestimmte technische Schwierigkeiten oder Wartungsarbeiten können jedoch von Zeit zu Zeit zu vorübergehenden Unterbrechungen führen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Funktionen und Services von slideroom®, mit oder ohne Vorankündigung, zu be- und überarbeiten, auch wenn dies zu einer zeitweisen Unterbrechung des Dienstes führt.
Das Ziel ist es, die stets einwandfreie Funktionsfähigkeit von slideroom® sicherzustellen. Sollte der Kunde dennoch technische Probleme haben oder Fragen zum Service, kann er sich im FAQ-Bereich auf www.slideroom.ai informieren oder sich per E-Mail an den slideroom®-Kundendienst unter support@slideroom.de wenden. Der Kundendienst umfasst nicht die Behandlung von Problemen im Zusammenhang mit Defekten, Unterbrechungen und anderen Fehlern, die in der Hardware, Internetanbindung, Kommunikation oder anderen Geräten des Kunden verursacht wurden, für die der Kunde alleine haftet.
Zusätzliche Support-Leistungen für den Kunden-Administrator können im Rahmen der entsprechenden Bestellung vereinbart werden.
VIII. Konditionen, Laufzeit, Rechnungsstellung und Kündigung
KONDITIONEN
Die Kosten für eine Nutzung von slideroom® hängen von dem jeweils gewählten Paket und der Anzahl an Nutzerlizenz ab, wie sie mit den jeweils aktuell gültigen Preisen auf www.slideroom.ai/preise/ zur Auswahl zur Verfügung gestellt werden.
LAUFZEIT & RECHNUNGSSTELLUNG
Dieser Vertrag tritt mit der Abgabe einer Bestellung durch den Kunden und einer Annahme dieser Bestellung durch den Anbieter in Kraft und bleibt während der gesamten Laufzeit dieses Geschäftsabonnements in vollem Umfang in Kraft. Die Vertragslaufzeit ist grundsätzlich unbegrenzt, heißt der Vertrag wird zunächst auf unbestimmte Zeit geschlossen und verlängert sich jeweils monatlich, ohne dass der Kunde gesondert „nachbuchen“ muss. Die monatliche Vertragsverlängerungs-Dauer bezieht sich hierbei immer auf den jeweiligen Kalendertag der Buchung. Der Kunde erhält jeweils am Monatsanfang eine Rechnung über die Summe der in der Bestellung definierten Leistungen für den laufenden Monat. Der Kunde hat die Möglichkeit, eine jährliche Zahlungsweise auszuwählen. Hierdurch beträgt die Mindestlaufzeit der Vereinbarung ein Jahr. Die Vereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Kunde nicht nach den Bestimmungen dieser AGB fristgerecht kündigt oder rechtzeitig in eine monatliche Zahlweise gewechselt wird. Bei einer jährlichen Zahlungsweise erhält der Kunde am Anfang des ersten Vertragsmonats eine Rechnung über den Jahresgesamtbetrag der in der Bestellung definierten Leistungen.
Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die Preise wie in der Bestellung/Preisliste definiert und zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kunden haben die Möglichkeit, sich am SEPA-Lastschriftmandat zu beteiligen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf die Gutschrift des Geldes an.
Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit jederzeit weitere Lizenzen hinzubuchen oder in ein höheres Paket wechseln. Die jeweiligen Nutzerzugänge und Leistungen werden umgehend zur Verfügung gestellt und freigeschaltet. Der sich dadurch verändernde Rechnungsbetrag wird direkt zur Zahlung fällig. Sollten während der Vertragslaufzeit weniger Lizenzen benötigt werden oder der Kunde in ein niedrigeres Paket wechseln wollen, als ursprünglich bestellt, kann dies zur nächstmöglichen Vertragsverlängerungs-Dauer verändert werden. Bei monatlicher Vertragsdauer mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende, mit Wirkung zum darauffolgenden Monat. Bei jährlicher Vertragsdauer mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende, mit Wirkung zum darauffolgenden Jahr.
Kündigung
Das slideroom®-Abonnement kann grundsätzlich jederzeit gekündigt werden. Die Freischaltung der erworbenen Lizenzen bleibt dennoch bis zum Ende der Vertragslaufzeit bestehen. Bei monatlicher Vertragslaufzeit beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage jeweils zum Monatsende. Bei einer jährlichen Vertragslaufzeit beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende. Bei einer nicht rechtzeitigen Kündigung verlängert sich die Laufzeit der Vereinbarung jeweils um die gewählte Nutzungsdauer (bei monatlicher Zahlweise, jeweils um einen Monat; bei jährlicher Zahlweise, jeweils um ein Jahr). Bei einer Kündigung werden bereits geleistete Zahlungen nicht zurück erstattet. Die Freischaltung der erworbenen Lizenzen kann auf Wunsch gestoppt werden. Der Anbieter ist berechtigt, diesen Lizenzvertrag bei schwerwiegender Missachtung der Urheberrechte an slideroom® durch den Anwender aus wichtigem Grund zu kündigen. Mit Zugang der Kündigung erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des Anwenders. Die Software ist zu deinstallieren und alle vorhandenen Softwarekopien sind zu vernichten.
Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch den Anbieter liegt neben den gesetzlich vorgesehenen Fällen insbesondere, aber nicht abschließend, auch dann vor, wenn der Kunde in Verzug mit seinen Zahlungspflichten gemäß diesen Lizenzbedingungen in Verbindung mit dem Bestellschein gerät, der Kunde slideroom® unter Verstoß gegen die ihm gemäß Ziff. 3 dieser Lizenzbedingungen eingeräumten Nutzungsrechte verwendet; durch einen Gläubiger des Kunden Ansprüche gegen den Anbieter gepfändet werden und die Pfändung nicht innerhalb von zwei Wochen wieder aufgehoben wird. Beide Parteien sind jeweils zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der jeweils anderen Vertragspartei durch sie selbst (Eigenantrag) oder einen Dritten, jedoch nicht die jeweils andere Vertragspartei, beantragt oder ein solcher Antrag – unabhängig von der Person des Antragstellers – mangels Masse abgelehnt wird oder sich die jeweils andere Vertragspartei in Liquidation befindet.
Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Nach Beendigung des Vertrages hat der Kunde etwaige vom Anbieter erhaltenen Datenträger und erstellte Sicherungskopien herauszugeben oder zu vernichten, slideroom® zu deinstallieren und etwaig verbleibende Reste des Add-Ins aus dem IT-System so zu löschen, dass eine Wiederherstellung ausgeschlossen ist. Im Fall der außerordentlichen Kündigung durch den Kunden aus Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat, ist der Anbieter verpflichtet, dem Kunden im Voraus entrichtete Lizenzgebühr zeitanteilig für die Zeit ab Wirksamwerden der außerordentlichen Kündigung zurückzuerstatten. Eine Verzinsung findet nicht statt. Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter sind nach Maßgabe dieser Lizenzbedingungen beschränkt. Mit Beendigung des Vertrags enden sämtliche Nutzungsrechte des Kunden an slideroom®, ohne dass es einer Erklärung des Anbieters bedarf. Nach Beendigung dieser Vereinbarung wird der Anbieter alle Kundeninhalte aus den Systemen des Anbieters löschen.
IX. Haftung und Garantie
Der Anbieter haftet dafür, dass slideroom® mit der Leistungsbeschreibung übereinstimmt. Gegenstand der Gewährleistung ist slideroom® ausschließlich in der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Version. Fehler am Add-In, die auf nachträgliche Eingriffe des Anwenders oder Dritter zurückzuführen sind, sind ebenso wenig Gegenstand der Gewährleistung wie Fehler am Betriebssystem des Anwenders oder Drittprodukten. Vorbehaltlich der Ziffern 5 und 6 garantiert der Anbieter, dass die via slideroom® zur Verfügung gestellten Inhalte und deren Nutzung durch den Kunden in Übereinstimmung mit diesen AGB und in der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Form (d.h. ohne Änderungen, Überlagerungen oder Neufokussierung durch den Kunden) keine Urheberrechte und andere Rechte an geistigem Eigentum Dritter verletzen oder die Werberechte einer Person verletzen. Der Kunde garantiert, dass die von ihm oder seinen Mitarbeitern in slideroom® hochgeladenen und verwendeten Inhalte, keine Eigentumsrechte verletzen oder die Werberechte einer Person verletzen und er und seine Nutzer den Dienst ausschließlich in Übereinstimmung mit diesen AGB nutzen (siehe Nutzungsrechte).
Durch die Free-Version hat der Kunde die Möglichkeit, slideroom® vor einer verbindlichen Bestellung umfassend und kostenlos zu testen. slideroom® wird demnach „wie besehen“ bereitgestellt und der Anbieter gewährt keine ausdrücklichen, stillschweigenden oder sonstigen Garantien in Bezug auf die Zugänglichkeit, Qualität, Eignung oder Genauigkeit von slideroom® und lehnt jegliche Gewährleistung ab. Darüber hinaus gibt es Situationen, in denen der Dienst nicht zugänglich sein wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Situationen aufgrund der notwendigen Wartung und Umstände, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des Anbieters liegen, wie z.B. Netzzugriffsausfall und nicht zugängliche Dienste von Drittanbietern. Diese Situationen stellen kein Verschulden des Anbieters dar und der Anbieter kann hierfür nicht haftbar gemacht werden. Der Kunde hat sich im Vorfeld an eine verbindliche Bestellung über die wesentlichen Merkmale von slideroom® informiert und trägt das Risiko, ob das Add-In seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Die Funktionalität von slideroom® richtet sich nach der Produktbeschreibung und den ergänzend hierzu schriftlich getroffenen Vereinbarungen, soweit vorhanden, und im Übrigen nach der Beschaffenheit, die bei Add-Ins der gleichen Art üblich ist und die der Kunde nach der Art des Add-Ins erwarten kann. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln des Anbieters, sind keine Beschaffenheitsangaben. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn eine zum Zeitpunkt der Erstinstallation vorhandene Funktionalität aufgrund eines Updates, eines neuen Releases oder einer sonstigen Änderung des Betriebssystems oder der System- oder Hardwareumgebung des Kunden nicht mehr oder nicht ordnungsgemäß verfügbar ist. Die in der Produktbeschreibung dargestellten Funktionalitäten und Beschreibungen stellen keine Garantien dar, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Der Anbieter wird slideroom® in einem vertragsgemäßen Zustand überlassen und erhalten. Die Pflicht zur Erhaltung beinhaltet nicht die Anpassung des Add-In an veränderte Einsatzbedingungen und technische und funktionale Entwicklungen wie Veränderungen der Systemumgebung, des Betriebssystems oder der Hardware, Anpassungen an den Funktionsumfang konkurrierender oder vergleichbarer Produkte oder die Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten. Der Anbieter übernimmt keine Garantie dafür, dass slideroom® bei Änderung der Arbeitsumgebung oder externer Systemen jederzeit funktionsfähig bleibt.
X. Haftungsbeschränkung
Der Anbieter haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit durch die slideroom GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung beruhen, die der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben. Für sonstige schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter, gleich aus welchem Rechtsgrund, dem Grunde nach. Unberührt bleibt das gesetzliche Rücktrittsrecht des Vertragspartners, jedoch haftet der Anbieter im Übrigen nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens bzw. der typischerweise vorhersehbaren Aufwendungen. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Soweit der Anbieter haftet, ist die Haftung auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung der slideroom GmbH beschränkt. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, sofern und soweit der Anwender deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen – insbesondere Programm- und Datensicherung – hätte verhindern können. Die Regelungen dieser Ziffer 10 gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Bei der Feststellung, ob der Anbieter ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software bzw. Add-Ins technisch nicht fehlerfrei erstellt werden können. Der typische und vorhersehbare Schaden ist der Höhe nach auf den zweifachen Betrag der auf die Dauer eines Kalendermonats entfallenden Lizenzgebühr für jeden einzelnen Schadensfall und auf die auf die Dauer von sechs Kalendermonaten entfallende Lizenzgebühr für sämtliche Schadensfälle beschränkt. Bei der Berechnung der Höhenbegrenzung dürfen nur solche Vermögensschäden berücksichtigt werden, die aufgrund einfacher Fahrlässigkeit des Anbieters verursacht wurden. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass es dem Kunden selbst obliegt, für eine eigene Datensicherung und die Überprüfung ihres Erfolgs zu sorgen sowie diese Datensicherung wiederum regelmäßig zu sichern und zu überprüfen. Der Anbieter haftet nach Maßgabe dieser AGB für den Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre. Der Anbieter haftet ferner nicht für den Verlust von Programmerweiterungen des Kunden an der Software oder für Schäden, die durch Datenveränderungen aufgrund derartiger Programmerweiterungen entstanden sind. Das Add-In soll nach Maßgabe der Produktbeschreibung über das World Wide Web auf eine Datenbank zugreifen, in der Daten gespeichert sind (im Folgenden: Datenbank). Die Datenbank ist Bestandteil der Software. Der Kunde ist für das ordnungsgemäße und funktionsfähige Einstellen von Daten in die Datenbank, die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Geeignetheit dieser Daten sowie die Bereithaltung der Daten zum Abruf über das World Wide Web mittels der Software selbst verantwortlich (mit Ausnahme der vom Anbieter oder Drittanbietern bereitgestellten Inhalte).
XI. Mangel
Offensichtliche Mängel hat der Anwender unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Vertragsbeginn anzuzeigen. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen. Ihr ist eine nachvollziehbare Beschreibung des Mangels beizufügen. Für nicht rechtzeitig angezeigte Mängel entfällt die Gewährleistung. Der Anbieter ist nach eigener Wahl berechtigt, Mängel durch Beseitigung zu beheben. Der Anbieter ist berechtigt, Mängel durch Überlassung eines neuen Add-Ins zu beheben oder ohne zusätzliche Kosten für den Kunden solche Änderungen an dem Produkt durchzuführen, die aufgrund von Mängeln erforderlich werden, soweit dadurch die vertragsgegenständliche Leistung nicht mehr als nur unerheblich verändert wird. Der Anwender hat dem Anbieter bei der Lokalisierung eines Mangels in zumutbarer Weise, beispielsweise durch zur Verfügung stellen von Papierausdrucken oder Systembeschreibungen zu unterstützen.
Die Sachmangelhaftung ist ausgeschlossen a) soweit der Kunde oder hierzu nicht vom Anbieter bevollmächtigte Dritte Änderungen an slideroom® vorgenommen haben, es sei denn, dass diese Änderungen ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels waren oder dass diese Änderungen auf und nach Anweisung vom Anbieter vorgenommen wurden; b) soweit die Software nicht in Übereinstimmung mit dem Bestellschein in Verbindung mit diesen Lizenzbedingungen und den Systemanforderungen, wie sie in der Produktbeschreibung, soweit vorhanden, zusammengefasst sind oder dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt wurden, verwendet wird, es sei denn, dass dies keinen Einfluss auf die Entstehung des Mangels hat; c) wenn die Software nicht in einer ordnungsgemäß lizenzierten und gewarteten Systemumgebung verwendet wird, es sei denn, dass dies keinen Einfluss auf die Entstehung des Mangels hat; d) für Computerprogramme oder Teile hiervon, die kein Bestandteil der Software sind, insbesondere leistet der Anbieter keine Gewähr für die Systemumgebung, in der die Software verwendet wird; e) wenn Updates oder andere durch den Anbieter dem Kunden zur Verfügung gestellte Maßnahmen zur Fehlerbehebung oder Aktualisierung nicht installiert wurden und der gemeldete Fehler darin bereits behoben wurde oder hierdurch nicht aufgetreten wäre, es sei denn, die Installation ist dem Kunden aus vom Kunden nicht zu vertretenden Gründen unzumutbar.
Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis der anspruchsbegründenden Umstände, spätestens nach einem Jahr nach Beendigung der Lizenz. Eine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist bleibt unberührt.
Sofern ein behaupteter Mangel nach entsprechender Untersuchung durch den Anbieter nicht als ein Mangel einzustufen ist, der der Sachmängelhaftung des Anbieters unterliegt (Scheinmangel), kann der Kunde mit den für die Verifizierung und Fehlerbehebung erbrachten Leistungen des Anbieters zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen zuzüglich der angefallenen Auslagen belastet werden. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Umstand, dass es sich um einen Scheinmangel handelt, auch bei Anstrengung der gebotenen Sorgfalt nicht hätte erkennen können.
XII. Persönliche Daten / Sicherheit
Der Anbieter kann bei der Ausführung von slideroom® personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten. Der Anbieter verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden nur für die Erbringung des Dienstes, zu Zwecken der Information der Nutzer mit Neuerungen oder Ergänzungen zur Software und nur in Übereinstimmung mit der Vereinbarung und den schriftlichen Anweisungen des Kunden und nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften (DSGVO). Der Anbieter setzt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden ein und unterhält diese. Die Maßnahmen stellen ein angemessenes Sicherheitsniveau dar, das unter Berücksichtigung der verfügbaren technischen Möglichkeiten, der Kosten für die Durchführung dieser Maßnahmen, der Risiken, die bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden bestehen, und die Sensibilität der personenbezogenen Daten, angemessen ist.
XIII. Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien werden über alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren und diese nur mit schriftlicher Einwilligung der jeweils anderen Vertragspartei Dritten gegenüber – gleich zu welchem Zweck – offenbaren. Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch über das Ende der Lizenzdauer hinaus fort. Gesetzliche oder behördlich angeordnete Offenbarungspflichten bleiben unberührt. Als vertraulich sind Informationen zu behandeln, die von der informationsgebenden Vertragspartei ausdrücklich als vertraulich bezeichnet wurden oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung entfällt für solche Informationen oder Teile davon, für die die empfangende Vertragspartei nachweist, dass sie ihr vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren, der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren oder der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass dies aufgrund eines Verstoßes der empfangenden Vertragspartei gegen diese Ziff. 13 erfolgt ist. Auf Verlangen der anderen Vertragspartei ist jede Partei verpflichtet, von ihren Mitarbeitern unterzeichnete entsprechende Verschwiegenheitsverpflichtungen schriftlich nachzuweisen.
XIV. Schlussbestimmungen
Diese AGB gelten ab dem Zeitpunkt der ersten Nutzung von slideroom® und werden bis zu ihrer Deinstallation oder Vertragskündigung fortgeführt. Der Kunde kann sie jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Anbieter unter Beachtung der unter Ziffer 8 definierten Kündigungsfristen kündigen. Der Vertrag wird ebenfalls sofort beendet, wenn der Kunde irgendeine Bedingung dieser AGB nicht einhält. Bei einer solchen Beendigung werden die durch diese AGB gewährten Lizenzen sofort entzogen und der Kunde stimmt zu, jeglichen Zugriff und jegliche Nutzung der Software zu unterbinden.
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform, das gilt auch für die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird hierdurch nicht berührt.
Diese Vereinbarung und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Soweit der Anwender Kaufmann ist oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, ist Gerichtsstand der Sitz der slideroom GmbH. Diese Vereinbarung und alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und sind nach diesem Recht auszulegen.
Stand: Februar 2025